Abfälle verbrennen

Merkblatt für den Betrieb von kleinen Holzfeuerungen und Cheminées

Mit steigenden Entsorgungsgebühren wächst die Versuchung, Abfall illegal zu entsorgen. Vor allem der Missbrauch der eigenen Holzfeuerung als Kehrrichtverbrennungsanlage - wie auch das Verbrennen oder Deponieren von Abfällen im Freien - zählt zu den häufigsten Irrwegen des Haushaltkehrrichts. Wer seinen Abfall auf diese Weise entsorgt, schadet der Umwelt, seinen Mitmenschen und sich selber. Denn die vorschriftwidrig verbrannten oder deponierten Abfälle hinterlaassen in der Luft und im Boden Schadstoffe, die vor allem in der unmittelbaren Umgebung wirken. Nicht nur das: Die Verbrennungsprodukte des Kehrrichts beschädigen auch den Ofen. Abfälle aus Haushalt und Garten gehören weder in den Ofen noch ins Cheminèe. Das gilt auch für Verpackungsmaterialien, Karton, Plastik und dergleichen.
Die Folgen: giftige Schadstoffe und Schäden am Kamin!
Wer Abfälle selber verbrennt, muss mit üblen Folgen rechnen. Dabei werden giftige Schwermetalle, Salzsäure und sogar krebserzeugende Stoffe wie Dioxine freigesetzt. Sie sind so aggressiv, dass sie Ihre Ofen-, Cheminèe- oder Kaminanlage in 1-2 Jahren stark beschädigen oder zerstören können. Im Kamin entsteht dabei sogenannter Glanzruss. Diesen zu beseitigen, ist für den Kaminfeger sehr aufwendig. Entsprechend teuer wird sein Einsatz. Schlimmstenfalls fangen die Russablagerungen im Kamin Feuer und führen zu einem Brand.

Was sagt das Gesetz?
"Werden Abfälle verbrannt, so darf dies nur in dafür geeigneten stationären Anlagen* erfolgen." Wer also trotzdem Abfälle selber verbrennt, handelt gegen die Vorschriften des Umweltrechts.
*z.B. Kehrichtverbrennungsanlagen